Das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bietet Städten und Gemeinden finanzielle Unterstützung für die Aufwertung und Belebung ihrer Zentren.
Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken im Fördergebiet können nun zusätzliche Fördermittel erhalten.
Im Rahmen des Förderprogramms können Maßnahmen zur
Stärkung von Außenbewirtschaftungsmöglichkeiten für touristische, kulturelle und gastronomische Betriebe
gefördert werden.
Diese privaten Einzelmaßnahmen werden dazu beitragen, Gelnhausen attraktiver zu gestalten und das Stadtklima zu verbessern. So wird die Stadt und insbesondere das Fördergebiet mit einem gastronomischen, kulturellen und touristischen Angebot zukunftsfähig aufgestellt.
Ein Ziel der Städtebauförderung ist die Beseitigung von städtebaulichen Missständen. Das Anreizprogramm trägt zur Erreichung dieses Ziels bei: So können Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine finanzielle Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhalten. Vorrangig gefördert werden dabei von außen sichtbare Gebäudeteile.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss bis zu 19.999 € brutto und max. bis 25 % der förderfähigen Kosten.
Mögliche Maßnahmen
Die Förderung ist beschränkt auf Maßnahmen mit einer Investitionssumme von mindestens 10.000 € brutto.
Im Rahmen der Städtebauförderung soll neben der Beseitigung von städtebaulichen Missständen eine Verbesserung des städtischen Klimas angestrebt werden sowie die Schaffung von Stadtgrün. Entsiegelungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken, wie Freiflächen, Innenhöfen und Stellplätzen innerhalb des Fördergebiets „Bindeglied Altstadt-Kinzig-Südstadt“ können infolgedessen förderfähig sein. Zur Stärkung der touristischen und gastonomischen Infrastruktur können zudem Maßnahmen zur Aufwertung von Außenbewirtschaftungsflächen gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss bis zu 19.999 € brutto und max. bis 25 % der förderfähigen Kosten.
Mögliche Maßnahmen
Der folgende räumliche Geltungsbereich liegt den Förderungen zugrunde:
Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich gerne an das Fördergebietsmanagement (DSK GmbH):
Anna Jakobi | anna.jakobi@dsk-gmbh.de | +49 611 3411-3233
Jasmin Henkel | jasmin.henkel@dsk-gmbh.de | +49 611 3411-3125
Laden Sie sich das Antragsformular für bauliche Modernisierung und/oder das Antragsformular für Freiflächen und zur Stärkung von Außenbewirtschaftungsmöglichkeiten herunter und füllen dieses digital oder händisch aus.
Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:
Versand der gesammelten Unterlagen postalisch oder digital per E-Mail an das Fördergebietsmanagement:
Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch das Fördergebietsmanagement DSK GmbH. Die örtlichen Steuerungsstrukturen werden über die Fördervorhaben informiert.
Wurde Ihr Antrag positiv beschieden, können Sie die Förderungsvereinbarung mit der Stadt abschließen. Erst anschließend dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.
Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Förderungsvereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.
Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind mind. drei Vergleichsangebote einzuholen.
Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung des RiLiSE beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €.
Nach Beendigung der Maßnahme wird die Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen von der Stadt oder dem beauftragten Fördergebietsmanagement durchgeführt. Die Abnahme findet vor Ort statt.
Bitte dokumentieren Sie den Fortgang und das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Maßnahme bzw. Umgestaltung und stellen die Kosten zusammen, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet.
Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.
Sie sind dazu verpflichtet, die mit der Objektförderung verbundenen Unterlagen und Rechnungen noch für weitere fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.
Hier können Sie wichtige Dokumente downloaden
Stadt Gelnhausen
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Thomas Wellner
Tel. +49 6051 830 228
E-Mail t.wellner@gelnhausen.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden
Tel. +49 611 3411 0
Anna Jakobi
Tel. +49 611 3411 3233
E-Mail anna.jakobi@dsk-gmbh.de